Die HWU versteht, wie hart Sie arbeiten und wie viel Engagement und Mühe Sie in Ihre Arbeit stecken. Wir haben mit Ausbildungsanbietern, Arbeitgebern und Berufsverbänden zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer in der Zahnpflege einen besseren Zugang zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten haben, Lohnerhöhungen erhalten und bessere Arbeitsbedingungen schaffen. Ob Sie einen neuen Job anstellen, einen neuen Mitarbeiter für Ihre Zahnarztpraxis einstellen oder eine Erhöhung Ihrer Vergütung für Ihre aktuelle Position verlangen möchten, es gibt einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen. Der folgende Artikel gibt einen Überblick darüber, was an der Entscheidung über eine gerechte Entschädigung beteiligt sein wird und was dazu gehören könnte. Lesen Sie den vollständigen Artikel. Baden-Württemberg hält den bundesweiten Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde (August 2017). Jeder Arbeitnehmer im gesetzlichen Alter hat Anspruch auf den Mindestlohn. Je nach Tarif kann es branchenspezifische Abweichungen geben. In einigen Branchen in Deutschland verhandeln die Gewerkschaften in einem sogenannten Tarifvertrag über Löhne und Arbeitsbedingungen. Vor allem große Unternehmen in diesen Branchen sind diesen Vereinbarungen verpflichtet.
Ausnahmen für den Mindestlohn bestehen ferner für die obligatorische Berufserfahrung (die z. B. in einigen akademischen Studien enthalten ist), für Arbeitserfahrung, die weniger als 3 Monate dauert, und für Lehrlinge. Eine Liste der zahnärztlichen Vermittlungsdienste steht den Mitgliedern hier zur Verfügung. Dieses Handbuch enthält eine Liste der Dinge, die bei Interviews in einer neuen Praxis zu beachten sind. Dies sind Fragen, die Sie den Interviewern stellen möchten, um eine fundierte Entscheidung über den Job zu treffen. Der Leitfaden enthält auch eine Musterarbeitsvereinbarung, mit der die Rolle des Arbeitsplatzes abgeschlossen und definiert werden soll. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sich ihrer Erwartungen und Verantwortlichkeiten bewusst zu sein, und bietet eine Grundlage für zukünftige Leistungsüberprüfungen. Rufen Sie den Leitfaden hier auf. Viele Arbeitnehmer haben den Eindruck, dass sie keinen Arbeitsvertrag haben, weil sie nichts schriftlich von ihrem Arbeitgeber haben. In der Tat hat jeder, der für eine Organisation oder ein Unternehmen arbeitet, einen Arbeitsvertrag.
Alle Vertragsbedingungen können jedoch mündlich sein, d. h. sie wurden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich vereinbart, oder die Bedingungen sind “impliziert”, d. h. Bedingungen, die das Gesetz von den Parteien übernehmen würde, auch wenn sie sie möglicherweise nicht erörtert haben. Wenn Sie zum Beispiel eine mündliche Vereinbarung haben, arbeite für ein Monatsgehalt, dann ist das ein verbindlicher Arbeitsvertrag, auch wenn er nicht geschrieben ist. Lesen Sie den vollständigen Artikel. Laut einem Artikel im CDAA Journal November/Dezember 2000 von Betty Ladley Finkbeiner CDA RDA MS mit dem Titel “How to Determine a Fair and Equitable Salary for Dental Auxiliaries” hat die im Laufe der Jahre durchgeführte Forschung immer wieder gezeigt, dass ein Zahnarzt, der einen Zahnarzt helfer in Betrieb genommen hat, eine Produktivitätssteigerung von etwa 33 % erleben wird – und mit der Hinzufügung einer zweiten Zahnarzthelferin ihre Produktivität um etwa 50 % erhöht. Daten zur Produktivitäts-/Assistentenkorrelation liegen schon lange vor – allerdings nutzen nur wenige Arbeitgeber diese Daten in ihren Verhandlungen mit ihren Mitarbeitern, wenn Gehaltsüberprüfungen durchgeführt werden. Lesen Sie den vollständigen Artikel.